ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Anwendungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der 2besales (nachfolgend “Agentur“). Sie sind Bestandteil aller Verträge, welche die Agentur mit Vertragspartnern (nachfolgend “Kunden“) schließt.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende allgemeine Bedingungen des Kunden sind für die Agentur unverbindlich, auch wenn die Agentur ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder der Kunde erklärt, nur zu seinen Bedingungen tätig zu werden. Auch wenn die Agentur auf eine E-Mail bzw. ein Schreiben Bezug nimmt oder auf dieses Antwortet, dem solche allgemeinen Bedingungen des Kunden beigefügt waren, stellt dies kein Einverständnis mit solchen allgemeinen Bedingungen des Kunden dar.
1.3 Sämtliche Vereinbarungen zwischen der Agentur und dem Kunden ergeben sich abschließend aus diesen AGB und etwaigen individuellen mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen.
1.4 Die Agentur schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Der Kunde bestätigt vor Inanspruchnahme der Dienste und Dienstleistungen der Agentur, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu sein und die Dienste und Dienstleistungen der Agentur ausschließlich im Rahmen der Entwicklung des Unternehmens in Anspruch zu nehmen.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Die Agentur ist tätig im Bereich der Optimierung und Verwaltung von LinkedIn-Profile für Kunden und deren Geschäftsführer. Die von der Agentur erbrachten Leistungen unterliegen dabei dem Dienstvertragsrecht. Dem Kunden ist bewusst, dass ein bestimmter Erfolg seitens der Agentur nicht geschuldet wird.
2.2 Die Agentur unterliegt im Rahmen der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen, soweit dies nicht durch die Natur der Leistung, insbesondere durch vereinbarte Zeitabläufe, vorgegeben ist, bei der Erfüllung der geschuldeten Leistungen bzw. der Durchführung des Vertrags im Zweifel keinerlei Weisungen des Kunden.
2.3 Der Kunde ist im Rahmen des Vertragsverhältnisses zu bestimmten Mitwirkungshandlungen verpflichtet. Der Kunde hat dabei eine ihm etwa obliegende Mitwirkungshandlung vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern der Agentur zu erbringen. Der Kunde wird insbesondere sämtliche Informationen und Daten, die für die Durchführung der vertraglich durch die Agentur geschuldeten Leistungen erforderlich sind, gegenüber der Agentur verfügbar machen. Unterlässt der Kunde eine geschuldete Mitwirkungsleistung und wird dadurch seitens der Agentur die Leistungserbringung verhindert, bleibt der Vergütungsanspruch der Agentur hiervon unberührt.
2.4 Der Kunde hat gegenüber der Agentur einen Ansprechpartner zu bezeichnen, der zu gewöhnlichen Bürozeiten des Kunden kontaktiert werden kann.
2.5 Im Hinblick auf die Ausführung der seitens der Agentur gegenüber dem Kunden zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen steht der Agentur ein Leistungsbestimmungsrecht gem. § 315 BGB zu.
2.6 Die Agentur ist stets berechtigt, sämtliche Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen und/oder Dritten erbringen zu lassen.

3. Zustandekommen von Verträgen

3.1 Der Vertragsschluss zwischen der Agentur und dem Kunden kann (fern-)mündlich, schriftlich oder in Textform (einschließlich E-Mail) erfolgen.
3.2 Bei mündlichem Vertragsschluss erhält der Kunde seitens der Agentur eine Auftragsbestätigung in Textform (einschließlich E-Mail), wobei die Auftragsbestätigung für das Zustandekommen des Vertrages nicht konstitutiv ist.

4. Abnahme von Leistungen

Erbringt die Agentur abnahmepflichtige Leistungen gegenüber dem Kunden, gelten zusätzlich die Bestimmungen dieser Ziffer 4
4.1 Zu den von der Agentur erbrachten Abnahmebedürftigen Leistungen zählen die nachfolgend aufgeführten Leistungen sowie sämtliche Leistungen, bei denen die Abnahme zuvor durch die Parteien schriftlich oder in Textform (einschließlich E-Mail) vereinbart wurde:
4.2 Die Abnahme durch den Kunden hat jeweils unverzüglich nach Kenntniserlangung des Kunden über die Fertigstellung der unter Ziffer 4.1 genannten Leistungen zu erfolgen. Sofern einzelne Zwischenschritte abnahmebedürftig sind, gilt dies auch für die jeweiligen Zwischenschritte.
4.3 Die Agentur kann den Kunden unter Anzeige der Fertigstellung der abnahmebedürftigen Leistung mit einer Fristsetzung von 7 Kalendertagen zur (Teil-)Abnahme auffordern. Die jeweilige abnahmebedürftige Leistung (bzw. im Fall der Ziffer 4.2 der jeweilige Zwischenschritt) gelten mit Ablauf der Frist als vom Kunden abgenommen, wenn der Kunde gegenüber der Agentur nicht die Abnahme unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. In diesem Fall hat der Kunde den bzw. die Mängel in Textform (E-Mail reicht aus) näher zu bezeichnen.
4.4 Wegen unwesentlicher Mängel der Leistung kann die Abnahme nicht verweigert werden. Liegt ein wesentlicher Mangel vor, hat die Agentur das Recht zwei Mal, jeweils innerhalb einer angemessenen Frist, nachzubessern.
4.5 Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein Mangel wesentlich oder unwesentlich ist, ist dies mit Verbindlicher Wirkung für beide Partien durch einen von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellten Sachverständiger zu entscheiden. Können die Beteiligten sich auf die Person des Sachverständigen nicht einigen, so ist dieser auf Antrag einer Partei vom Präsidenten der für die Agentur zuständigen Industrie- und Handelskammer zu benennen. Hinsichtlich der Kosten des Sachverständigen ist der Kunde Vorleistungspflichtig. Stellt der Sachverständig fest, dass es sich bei dem Mangel um einen wesentlichen Mangel handelt, sind die Kosten dem Kunden durch die Agentur zu erstatten.
4.6 Kündigt der Kunde den Vertrag außerordentlich aufgrund eines Mangels, der kein wesentlicher Mangel im Sinne dieser Ziffer 4 ist, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückzahlung eines Teils der Vergütung.

5. Leistungszeit

5.1 Wird zwischen den Parteien eine Mindestlaufzeit vereinbart, hat der Vertrag die jeweils zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Eine Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit (insbesondere gem. §§ 621, 627, 648 BGB) ist in diesem Fall ausgeschlossen.
5.2 Wird zwischen den Vertragsparteien ein Abnahmetermin vereinbart, handelt es sich dabei nicht um Fixtermine, sondern der jeweilige Termin steht in jedem Fall unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen Erbringung der seitens des Kunden erforderlichen Mitwirkungshandlungen. Erbringt der Kunde eine ihm obliegende Mitwirkungshandlung verspätet, verschiebt sich der Abnahmetermin um einen angemessenen Zeitraum.
5.3 Wird keine Mindestlaufzeit vereinbart, ist der Vertrag auf unbestimmte zeit geschlossen und kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
5.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Die in dem jeweiligen Angebot angegebenen Preise sind für den Kunden bindend. Alle Preise verstehen sich jeweils netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, wenn diese nicht ausdrücklich eingeschlossen ist.
6.2 Sofern im Einzelfall nicht ausnahmsweise etwas anderes vereinbart ist, schließt der Preis alle Leistungen und Nebenleistungen des Auftragnehmers sowie alle Nebenkosten (z.B. für die Nutzung von Software) ein.
6.3 Die Bezahlung der fortlaufenden Leitungen erfolgt jeweils monatlich im Voraus nach erfolgter Rechnungstellung.
6.4 Sofern nicht anderweitig vereinbart, sind sämtliche Rechnungen sofort ab Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung zur Zahlung fällig.
6.5 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

7. Mangelhafte Leistung; Haftung

7.1 Die Agentur haftet gegenüber dem Kunden auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – mit Ausnahme der Bestimmungen der nachfolgenden Ziffer 7.2 nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Agentur gegenüber dem Kunden auf Schadensersatz nur

8. Verhaltenspflichten

Beide Vertragsparteien werden die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns beachten und rechtswidrige, unsachgemäße oder sachlich falsche Äußerungen über den jeweils anderen Vertragsteil oder dessen Leistungserbringung unterlassen, einschließlich insbesondere durch unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
9.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.
9.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur.
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