ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Stand: März 2024

1.       Allgemeines | Geltungsbereich

1.1     Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in ihrer zum jeweiligen Vertragsschluss gültigen Fassung werden Bestandteil sämtlicher Verträge über Agenturleistungen („Projektverträge“) zwischen der 2besales, Westendstr. 25, 80335 München („Agentur“) und ihren Vertragspartner*innen („Kund*innen“).

1.2     Diese AGB gelten auch für künftige Verträge zwischen 2besales und den Kund*innen, ohne dass 2besales im Einzelfall darauf hinweisen müsste.

1.3     Diese AGB gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kund*innen werden nur Vertragsbestandteil, soweit 2besales ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.4     Wenn in diesen AGB der Begriff ‚schriftlich‘ verwendet wird, ist hierfür der elektronische Austausch von Kopien handschriftlich unterzeichneter Dokumente oder von einfachen E-Mails ausreichend, es sei denn, diese AGB verlangen eine strengere Form.

1.5     Rechtserhebliche Erklärungen der Kund*innen, die nach Vertragsschluss gegenüber 2besales abgegeben werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform im Sinne von § 126b BGB (einfache E-Mail ausreichend), soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

1.6     Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, sind Leistungen von 2besales unter einem Projektvertrag Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB.

2.       Vertragsschluss

2.1     Die Angebote von 2besales sind freibleibend und unverbindlich.

2.2     Ein Projektvertrag kommt zustande, wenn Kund*innen ein von 2besales schriftlich oder per E-Mail versendetes und als solches bezeichnete Angebot unterschreibt („Angebotsbestätigung“).

3.       Leistungen von 2besales

3.1     Die Kund*innen können 2besales projektweise mit der Optimierung und Verwaltung von LinkedIn-Profilen von Kunden und deren Geschäftsführer beauftragen.

3.2     Das Erreichen der wirtschaftlichen Unternehmensziele der Kund*innen liegt im alleinigen Verantwortungsbereich der Kund*innen. 2besales ist nicht für den wirtschaftlichen oder sonstigen Erfolg oder eine sonstige Wirkung von Werbemaßnahmen verantwortlich und gibt diesbezüglich keine Garantien oder sonstigen Zusicherungen ab.

4.       Leistungen der Kund*innen | Mitwirkungspflichten

4.1     Für die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch 2besales ist die rechtzeitige Mitwirkung der Kund*innen von wesentlicher Bedeutung. Die Kund*innen werden 2besales insbesondere unentgeltlich sämtliche für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Informationen (z. B. Produktinformationen, Social-Media-Zugangsdaten) und Unterstützungen rechtzeitig und vollumfänglich zur Verfügung stellen und 2besales alle für die Durchführung eines Projektvertrages erforderlichen Auskünfte rechtzeitig und vollständig erteilen. Dies betrifft insbesondere vertragswesentliche Daten, Produktinformationen und Vorlagen.

4.2     Die Kund*innen sind verpflichtet, die für die Abwicklung von Projektverträgen erforderlichen Erklärungen, insbesondere Freigabeerklärungen und Genehmigungen, gegenüber 2besales schriftlich (einfache E-Mail ausreichend) so rechtzeitig zu erteilen, dass der Arbeitsablauf von 2besales und die weitere Projektabwicklung nicht verzögert oder beeinträchtigt werden.

5.       Auftragsvergabe an Dritte

5.1     2besales und die Kund*innen sind gegenüber Dritten grundsätzlich nicht zur rechtsgeschäftlichen Vertretung der jeweils anderen Partei berechtigt. Sofern 2besales im Einzelfall von den Kund*innenbevollmächtigt wird (auch mündlich), ist 2besales insoweit zur rechtsgeschäftlichen Vertretung der Kund*innen berechtigt.

5.2     Die Beauftragung Dritter erfolgt in der Regel (a) durch die Kund*innen im Namen und auf Rechnung der Kund*innen, ODER (b) durch 2besales im Namen und auf Rechnung von 2besales (die Kostenerstattungsregelung gemäß Ziffer 6.3 findet Anwendung).

5.3     Abweichend von Ziffer 5.2 kann die Beauftragung Dritter im Einzelfall nach schriftlicher Vereinbarung zwischen 2besales und den Kund*innen (einfache E-Mail ausreichend) entweder (a) durch die Kund*innen im Namen und auf Rechnung der Kund*innen oder (b) durch 2besales im Namen und auf Rechnung von 2besales erfolgen.

5.4     Unabhängig von der Art und Weise der Beauftragung Dritter erfolgt die Kommunikation mit den beauftragten Dritten und die Erteilung von Weisungen an Dritte in der Regel durch 2besales.

6.       Vergütung | Kostenerstattung

6.1     Für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erhält 2besales eine Vergütung nach Maßgabe der im jeweiligen Projektvertrag vereinbarten Vergütungssätze.

6.2     2besales ist berechtigt, von den Kund*innen angemessene Vorschusszahlungen zu verlangen. Dies gilt insbesondere im Falle der Beauftragung Dritter durch 2besales im eigenen Namen gemäß Ziffer 5.2.

6.3     Die Kund*innen sind verpflichtet, 2besales sämtliche Kosten für Aufträge zu erstatten, die gemäß Ziffer 5.2 von 2besales in eigenem Namen an Dritte erteilt werden.

6.4     Die Kund*innen werden 2besales Kosten und Spesen für etwaige Reisen in angemessenem Umfang ersetzen, soweit solche Kosten für die Erbringung von Leistungen von 2besales erforderlich sind und soweit die betreffenden Kosten zuvor zwischen 2besales und den Kund*innen abgestimmt worden sind.

7.       Zahlungsbedingungen

7.1     Sämtliche gemäß einem Projektvertrag an 2besales zu zahlende Beträge sind Netto-Beträge und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7.2     2besales stellt den Kund*innen die vereinbarten Leistungen vorab in Rechnung.

7.3     Sofern nicht anders vereinbart, sind die Rechnungsbeträge von den Kund*innen innerhalb von 10 Tagen nach Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Mit Ablauf dieser Frist kommen die Kund*innen auch ohne Mahnung in Verzug und schulden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. 2besales behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.

8.       Rechtmäßigkeit von Werbemaßnahmen | Rechte Dritter

8.1     2besales haftet insbesondere nicht für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit von Entwürfen und sonstigen Arbeitsergebnissen.

8.2   Die Kund*innen versichern, dass sämtliche an 2besales für die Durchführung eines Projektvertrages überlassenen Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Musik- und Videosequenzen, Computerprogramme, Zeichnungen, Datenbankinhalte, Informationen sowie Domains, frei von Schutzrechten Dritter sind und dass die Kund*innen und 2besales  berechtigt sind, die betreffenden Inhalte und Medien für die Durchführung von Projektverträgen zu verwenden.

8.3     Die Kund*innen verpflichten sich, 2besales  von sämtlichen Ansprüchen, die von Dritten gegenüber 2besales im Zusammenhang mit der Durchführung eines Projektvertrages wegen der behaupteten Verletzung von Rechten Dritter erhoben werden, auf erstes Anfordern vollumfänglich freizustellen sowie 2besales aus einer etwaigen Inanspruchnahme durch Dritte entstehende Schäden (insbesondere Rechtsverfolgungskosten) zu ersetzen.

9.       Geheimhaltungspflicht

9.1     2besales  und die Kund*innen werden solche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, nur einem beschränkten Personenkreis zugänglich sind und nach dem Willen der jeweils anderen Partei nicht der Allgemeinheit bekannt werden sollen oder als vertraulich gelten („Vertrauliche Informationen“), insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, geheim halten, nur für die Zwecke der Zusammenarbeit verwenden und zur Wahrung eigener Rechte nur an zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Dritte weitergeben. 2besales ist berechtigt, Vertrauliche Informationen der Kund*innen an zu beauftragende oder beauftragte Dritten weiterzugeben, soweit dies für die Erfüllung ihrer vertragsgegenständlichen Pflichten notwendig ist. 2besales ist zur Weitergabe Vertraulicher Informationen der Kund*innen an sonstige Dritte nur berechtigt, wenn die Kund*innen ihre schriftliche Zustimmung vorab erteilt haben (einfache E-Mail oder Fax ausreichend).

9.2     Eine solche Verpflichtung werden 2besales und die Kund*innen auch ihren Mitarbeiter*innen auferlegen, soweit diese mit der Durchführung eines Projektvertrages befasst sind.

9.3     Die Geheimhaltungspflicht endet drei (3) Jahre nach der Beendigung des letzten zwischen 2besales und den Kund*innen bestehenden Projektvertrages.

9.4     Als vertrauliche Informationen gelten nicht solche die, (a) zum Zeitpunkt der Bekanntgabe durch die eine Partei der anderen Partei bereits bekannt waren, (b) ohne eine Verletzung der Geheimhaltungspflicht durch eine Partei offenkundig werden, (c) die eine Partei von Dritten erlangt, ohne dass diese Dritten eine der anderen Partei gegenüber bestehende Geheimhaltungspflicht verletzt haben.

10.     Datenschutz

10.1   2besales und die Kund*innen werden die bei der Abwicklung von Projektverträgen jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten und deren Einhaltung durch die von ihnen jeweils eingesetzten Personen sicherstellen.

10.2   Soweit dies nach Maßgabe der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen erforderlich ist, werden 2besales  und die Kund*innen eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen.

11.     Sorgfaltsmaßstab | Haftung

11.1   2besales  erfüllt ihre vertraglichen Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns im Sinne des deutschen Zivilrechts.

11.2   2besales haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

11.3   Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet 2besales  nur (a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und (b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (also einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Projektvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kund*innen regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen). Im letzteren Fall ist die Haftung von 2besales  auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

11.4   Die verschuldensabhängige Haftung von 2besales  – ausgenommen Vorsatz – ist begrenzt auf die Höhe der von den Kund*innen unter dem betreffenden Projektvertrag zu leistenden Vergütung.

11.5   Eine verschuldensunabhängige Haftung von 2BSALES ist ausgeschlossen. Ziffer 11.2 bleibt unberührt.

11.6   Im Übrigen ist die Haftung von 2BSALES ausgeschlossen.

12.     Laufzeit und Kündigung von Projektverträgen

12.1   Die Laufzeit eines Projektvertrages wird von 2besales  und den Kund*innen jeweils im Einzelfall vereinbart.

12.2   Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung eines Projektvertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

12.3   Wenn Kund*innen einen Projektvertrag vor vollständiger Erfüllung kündigen oder abbrechen, sind sie verpflichtet, 2besales alle dadurch und bis dahin angefallenen und anfallenden Kosten sowie etwaige dadurch bedingte Vergütungsausfälle zu ersetzen. Außerdem sind die Kund*innen in diesem Fall verpflichtet, 2besales von sämtlichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freizustellen. Sonstige gesetzlichen oder vertraglichen Ansprüche von 2besales  bleiben unberührt.

13.     Verjährung

13.1   Andere Ansprüche der Kund*innen als Mängelansprüche, insbesondere Ansprüche wegen Nebenpflichtverletzungen, aus vorvertraglicher Haftung oder einer unerlaubten Handlung verjähren in zwei (2) Jahren ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.

13.2   Ansprüche der Kund*innen nach Ziffer 11.2 oder 11.3 verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.

14.     Aufrechnungsverbot | Einschränkung des Zurückbehaltungsrechts | Abtretungsverbot

14.1   Die Kund*innen können mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von 2besales  nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, soweit die Forderungen der Kund*innen rechtskräftig festgestellt oder von 2besales  unbestritten oder anerkannt sind.

14.2   Eine Abtretung von Ansprüchen der Kund*innen gegen 2besales  bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von 2besales. 2besales wird diese Zustimmung nur aus einem sachlichen Grund verweigern. § 354a HGB bleibt unberührt.

15.     Schlussbestimmungen

15.1   Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

15.2   Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB davon nicht berührt. 2besales und die Kund*innen sind verpflichtet, anstelle der fehlerhaften Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten dem am nächsten kommt, was die Kund*innen und 2besales nach dem Sinn und Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Fehlerhaftigkeit der Bestimmung erkannt hätten. Diese salvatorische Klausel soll keine bloße Beweislastumkehr zur Folge haben, sondern § 139 BGB wird insgesamt abbedungen.

15.3   Die vertraglichen Beziehungen zwischen 2besales und den Kund*innen, diese AGB sowie sämtliche Rechte aus oder im Zusammenhang damit unterliegen ausschließlich deutschem Recht, unter Ausschluss dessen internationalen Privatrechts.

15.4   Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der vertraglichen Beziehung zwischen 2besales und den Kund*innen und diesen AGB ist München, Deutschland.

2besales

Stand: März 2024

 
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